Information

Organisatorisches

Die logopädische Behandlung: Abwicklung und Grundlagen

Das Rezept
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Hausärzte aus.

Bitte beachten Sie, dass die Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen muss. Meine Empfehlung: Besprechen Sie die Notwendigkeit einer Therapie zunächst mit Ihrem Arzt. Nehmen Sie dann Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen ersten Termin. Die benötigte Verordnung können Sie danach bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern.

Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Zudem fallen 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Terminvereinbarungen
Bitte vereinbaren Sie Termine immer telefonisch mit mir. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollte ich gerade nicht persönlich ans Telefon gehen können, können Sie mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen – ich rufe Sie umgehend zurück!